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Du möchtest den Indoor Track mit einem Sponsoring unterstützen? Nimm mit uns Kontakt auf, damit wir die Details klären können. Wir freuen uns über jeden Zustupf!


Artikel 1

Der, unter dem Namen Team Indoor Track Schöftland, abgekürzt "TIT", gegründete Verein ist eine Vereinigung von Elektro Modellsportfreunden. Der Verein ist überparteilich und konfessionell neutral, im Sinne von Art. 60 ff des schweizerischen ZGB (Zivilgesetzbuch).

Artikel 2

Der Club bezweckt den Zusammenschluss von RC- Piloten mit dem Ziel, den Sport und eine gute Kameradschaft zu pflegen. Auch bei der Jugend soll das Interesse und die Freude an den Clubzielen als sinnvolle Freizeitbeschäftigung geweckt werden. Es werden öffentliche Veranstaltungen und Ausstellungen durchgeführt. Die Teilnahme an Wettbewerben im In- und Ausland wird gefördert.

Artikel 3

Es werden alle unserem Verein wohlgesinnten, modellsportbegeisterten Personen aufgenommen, die sich in das Vereinsgefüge eingliedern und sich für dessen Ziele engagieren möchten.

Artikel 4

Der Club besteht aus Aktiv-, Passiv-, Jugendmitgliedern, Gönnern sowie Ehrenmitgliedern. Aktiv-, Passiv- sowie Jugendmitglieder sind im Club voll stimmberechtigt. Es können nur Aktiv- oder Passivmitglieder in den Vorstand gewählt werden. Aktiv- und Jugendmitglieder nehmen für und im Namen des Clubs an Rennen im In- und Ausland teil.

Artikel 5

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.

Artikel 6

Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt. Der beabsichtigte Austritt ist mindestens einem Vorstandsmitglied schriftlich einen Monat vor Austritt mitzuteilen und wird auf Ende des Vereinsjahres wirksam. Das Vereinsjahr dauert jeweils von 1. Januar bis 31. Dezember. Jahresbeiträge werden nicht zurückerstattet.

Artikel 7

Mitglieder die ihren statuarischen Verpflichtungen nicht nachkommen oder dem Ansehen des Clubs wesentlichen oder leichtfertig Schaden zufügen, können jederzeit durch den Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

Artikel 8

Die Organe des Vereins sind:

a. Mitgliederversammlung
b. Vorstand
c. Rechnungsrevisoren

Oberstes Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Die ordentliche GV findet einmal jährlich, vornehmlich Anfangs September statt. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Traktanden. Der Vorstand kann nach Bedarf eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen. Die Mitglieder können beim Präsidenten eine ausserordentliche GV verlangen, wenn 20% aller Mitglieder schriftlich ihr Einverständnis geben und eine Traktandenliste beigelegt wird. Wenn es sich bei den vorgeschlagenen Traktanden um unklare oder unbestimmte Begehren handelt, ist der Vorstand berechtigt die Traktandenliste zurückzuweisen oder die verlangte GV nicht durchzuführen. Die Bestimmungen sind Bestandteil der Statuten.

Artikel 9

Der Vorstand wird durch die GV für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand setzt sich aus den folgenden fünf Personen zusammen:

a. Präsident
b. Aktuar
c. Kassier
d. Pistenchef
e. Beisitzer

Der Präsident vertritt den Club nach Aussen, leitet die Vorstandssitzungen. Er beruft die Generalversammlung (GV) und die Vorstandssitzungen ein und überwacht die Arbeit des Vorstandes. Er verfasst den Jahresbericht. Zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied führt er die rechtsgültige Unterschrift für den Verein.

Der Aktuar führt das Clubsekretariat und erledigt, nach Absprache unter den Vorstandsmitgliedern, die Arbeiten für den Club, welche nicht durch den Präsidenten erledigt werden. Er führt an den Sitzungen das Protokoll. Er pflegt die Kontakte mit den Medien und betreibt Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Vereins. Als Beisitzer übernimmt er die Funktion des Präsidenten im Verhinderungsfall. Im Übrigen kann ihm die Erledigung einzelner Geschäfte übertragen werden, über die der Vorstand beschliesst.

Der Kassier besorgt unter Aufsicht des Vorstandes das Rechnungswesen und führt die Buchhaltung. Der Kassier ist Einzelunterschriftberechtig. Er legt spätestens einen Monat nach Ablauf des Geschäftsjahres die Rechnungen vor.

Der Pistenchef sorgt dafür, dass die Hausordnung auf der RC-Rennstrecke des TIT befolgt wird. Er ist für die Ordnung / Sauberkeit auf der Piste besorgt.

Der Beisitzer kann je nach Aktualität ein oder mehrere Ämter übernehmen. Die Äm-ter können zum Beispiel Jugendförderung, Rennleiter etc. sein.

Artikel 10

Die Einnahmen des Vereins dienen, sofern nicht für andere Verbindlichkeiten reserviert, Grundsätzlich der Finanzierung der Indoor Rennstrecke am Grenzweg 6 in Schöftland.

Inkrafttreten

Die vorliegenden Statuten wurden im Rahmen der Generalversammlung vom 06. September 2024 genehmigt und sind gültig, solange die Generalversammlung keine Änderungen vornimmt.

Der Clubpräsident, Andy Zülle